AGB
§ 1 Anwendungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer Umut Taniyan (Freiberufler, QM & Regulatory Affairs Beratung, Eurotec-Ring 15, 47445 Moers) und den Auftraggebernden Anwendung. Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts-, Vertrags- und/oder Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, Ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt.
- Soweit zwischen den Vertragsparteien auch individualvertragliche Vereinbarungen getroffen worden sind, haben diese Vorrang vor den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten dann nur ergänzend, sofern und soweit im Individualvertrag nichts oder nichts Abweichendes geregelt ist.
§ 2 Leistungen des Auftragnehmers
- Die Dienstleistungen des Auftraggebers umfassen die Beratung und Mitarbeit bei der Umsetzung regulatorischer Vorgaben bezüglich des Qualitätsmanagmentsystems und der Marktzulassung von Medizinprodukten und in-vitro-Diagnostika.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages fachkundiger Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass der Auftragnehmer keine rechtsberatenden Tätigkeiten schuldet oder leistet.
§3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen wird gemäß der vereinbarten Honorarsätze berechnet. Diese Honorarsätze werden im Angebot oder Dienstleistungsvertrag oder in einer separaten Vereinbarung festgelegt.
- Die Zahlung der Vergütung erfolgt innerhalb von 7 (sieben) Tagen nach Erhalt der Rechnung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Rechnungen für erbrachte Dienstleistungen entweder basierend auf dem Fortschritt der erbrachten Leistungen oder nach eigenem Ermessen auszustellen.
- Bei Rechnungslegung nach Leistungsfortschritt wird der Betrag entsprechend dem Fortschritt der erbrachten Dienstleistungen berechnet und in Rechnung gestellt. Der genaue Zeitpunkt und die Höhe jeder Teilzahlung werden in Absprache mit dem Kunden festgelegt.
- Sofern nicht anders angegeben, erfolgt die Zahlung per Banküberweisung auf das vom Auftragnehmer angegebene Bankkonto.
- Im Falle von Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Verzugszinsen gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.
- Alle Zahlungen sind in der Währung zu leisten, die im Dienstleistungsvertrag oder in einer separaten Vereinbarung festgelegt wurde.
- Jegliche Unklarheiten oder Streitigkeiten bezüglich der Vergütung und Zahlungsbedingungen werden in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht und den Zuständigkeitsregelungen beigelegt.
§4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird, die für die Auftragsbearbeitung wichtig sind. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.
§5 Rücktritt
Der Auftraggeber kann jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten durch schriftliche Anzeige an den Auftragnehmer. Von einem Rücktritt ist auch dann auszugehen, wenn der Kunde trotz Aufforderung und Fristsetzung durch den Auftragnehmer seiner Mitwirkungspflicht zur Vertragserfüllung nicht oder nicht vollständig nachkommt. Im Falle des Rücktritts hat der Auftraggeber alle bisher durch den Auftragnehmer erbrachten Leistungen zu vergüten.
Der Auftraggeber kann jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurücktreten durch schriftliche Anzeige an den Auftragnehmer. Von einem Rücktritt ist auch dann auszugehen, wenn der Kunde trotz Aufforderung und Fristsetzung durch den Auftragnehmer seiner Mitwirkungspflicht zur Vertragserfüllung nicht oder nicht vollständig nachkommt. Im Falle des Rücktritts hat der Auftraggeber alle bisher durch den Auftragnehmer erbrachten Leistungen zu vergüten.
§6 Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit
Der Auftragnehmer kommt mit seinen Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Aufgabe Fixtermine vereinbart wurden und der Auftragnehmer die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat der Auftragnehmer beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiters, Mängel oder Abweichungen am Produkt des Auftraggebers, ausbleibende oder verspätete Lieferung von Produkten und Informationen durch den Auftraggeber, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen der Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar betroffen ist.
§7 Zeit und Ort der Leistungserbringung
Zeit und Ort der Leistungserbringung vereinbaren die Vertragspartner im Einzelnen einvernehmlich.
Arbeiten werden vornehmlich im Office des Auftragnehmers durchgeführt. Der Datenaustausch wird online bewerkstelligt und die Kommunikation fernmündlich. Die Nutzung des Equipments und der Infrastruktur des Auftragnehmers, zur Erbringung der Dienstleistung, werden dem Auftraggeber nicht berechnet.
§8 Schweigepflicht
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet.
Der Auftragnehmer ist von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, wenn er nach den Versicherungsbedingungen ihrer Berufshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
§9 Datenschutz
Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für den Auftraggeber, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.
§10 Dokumente und Rechte an Arbeitsergebnissen
- Alle Dokumente, Unterlagen, Materialien und geistigen Werke die der Auftragnehmer dem Auftraggeber zum Zwecke der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung überlässt, sind nur für den Auftraggeber und nur für seinen eigenen Betrieb bestimmt. Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können und sie auf Anfrage zurückzugeben bzw. zu vernichten.
§11 Gewährleistung und Haftungsausschluss
- Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und bemüht sich, die vereinbarten Ziele im Rahmen der vereinbarten Leistungen zu erreichen. Der Auftragnehmer übernimmt jedoch keine Garantie oder Haftung für das Erreichen bestimmter Ergebnisse oder den Erfolg der durchgeführten Dienstleistungen. Der Auftraggeber erkennt an, dass der Erfolg von verschiedenen Faktoren abhängt, die außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers liegen, und dass der Auftragnehmer keine Garantie für den Erfolg der erbrachten Dienstleistungen übernehmen kann.
- Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass sich am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht des Auftragnehmers auch dann nichts ändert, wenn diese sich zur schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse ihrer Dienstleistung sowie zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Dokumentationen und dergleichen verpflichtet. Derartige schriftliche Berichte, Dokumentationen und dergleichen stellen keine Gutachten dar.
- Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Kalendertagen nach Empfang der Leistung, schriftlich geltend gemacht werden. Geschieht dies nicht, gilt die Leistung als genehmigt.
- Der Auftragnehmer ist nach Anzeige eines nachgewiesenen Mangels zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt. Erfolgt die Nachbesserung nicht, nicht rechtzeitig oder schlecht, ist der Auftraggeber zur Minderung oder Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Wenn und soweit etwaige Leistungsfehler darauf beruhen, dass der Auftraggeber Mitwirkungsobliegenheiten gemäß § 3 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Auftraggeber führen.
- Der Auftragnehmer haftet für die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden, auch wenn die Pflichtverletzung auf entsprechend schuldhaftem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruht.
- In anderen als zuvor genannten Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers, unabhängig vom Rechtsgrund, vollständig ausgeschlossen.
§12 Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftraggebern
- Neben den individuellen Absprachen und diesen Geschäftsbedingungen gilt nur deutsches Recht.
- Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, vereinbaren die Parteien hiermit den ausschließlichen Gerichtsstand Moers.
§13 Schlussbestimmung
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 01.03.2024